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Anlagenregeln beim Betrieb von Fahrzeugen auf den Clubanlagen

§1 Fahrzeuge auf der Anlage

Fahrzeuge auf der Anlage sind nicht versichert. Das Aufstellen von Loks, Zügen und anderen mobilen Fahrzeugen geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko. Falls es beim Betrieb von Modellen auf der Anlage zu Beschädigungen kommen sollte liegt, das Risiko ausschließlich beim Fahrzeugeigentümer. Fahrzeuge die Probleme bereiten sind von der Anlage zu entfernen und neu einzumessen. Als Probleme sind der Verlust von Fahrbefehlen, überfahren von Blöcken, unmotivierte Falschfahren und dergleichen zu verstehen. Diese Fahrzeuge sind am Messplatz im Technikraum am besten mit einer kurzen Notiz was das Problem ist abzustellen.

§2 Inbetriebnahme der Anlage

Jedes Clubmitglied darf die Anlage nach Belieben benutzen. Es gibt keine zeitlichen Einschränkungen, außer wenn Bauarbeiten stattfinden.

§3 Fahrzeuge in der Anlage

Fahrzeuge die unmotiviert in der Anlage stehen sind nicht zulässig. Derartige Fahrzeuge sind am Messplatz im Technikraum oder in einem der Schaukästen mit einer kurzen Notiz zu hinterstellen.

anlagenregeln.txt · Zuletzt geändert: 2026/01/26 18:32 von foo